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   FG Niedersachsen, 29.02.2000 - 6 K 204/96   

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https://dejure.org/2000,7904
FG Niedersachsen, 29.02.2000 - 6 K 204/96 (https://dejure.org/2000,7904)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.02.2000 - 6 K 204/96 (https://dejure.org/2000,7904)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Februar 2000 - 6 K 204/96 (https://dejure.org/2000,7904)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Angemessenheit der Verzinsung eines partiarischen Darlehens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8 Abs. 3 S. 2 KStG ; § 27 Abs. 3 S. 2 KStG ; § 230 HGB; § 100 Abs. 2 S. 2 FGO
    Betriebsausgabenabzug von Zinsen auf ein der GmbH von ihrem Gesellschafter gewährtes partiarisches Darlehen; Qualifizierung von Darlehenszinsen als verdeckte Gewinnausschüttung; Rechtsnatur der eigentlichen Kapitalüberlassung bei stiller Einlage und partiarischem ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsausgabenabzug von Zinsen auf ein der GmbH von ihrem Gesellschafter gewährtes partiarisches Darlehen; Qualifizierung von Darlehenszinsen als verdeckte Gewinnausschüttung; Rechtsnatur der eigentlichen Kapitalüberlassung bei stiller Einlage und partiarischem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3
    VGA, partiarisches Darlehen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zum Betriebsausgabenabzug von Zinsen auf ein der GmbH von ihrem Gesellschafter gewährtes partiarisches Darlehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 808
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 06.02.1980 - I R 50/76

    Zur Frage der Angemessenheit der Gewinnanteile der stillen Gesellschafter einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.02.2000 - 6 K 204/96
    Ausgehend von diesen Grundsätzen hat die Rechtsprechung des BFH auch Gewinnanteile, die einem zugleich mit einer stillen Einlage am Unternehmen der GmbH beteiligten Gesellschafter gewährt werden, als vGA beurteilt, soweit sie den Gewinnanteil übersteigen, den die GmbH einem Nichtgesellschafter unter sonst gleichen Umständen zugestanden hätte (BFH-Urteil vom 6. Februar 1980 I R 50/76, BStBl II 1980, 477).

    Die Angemessenheit der Gewinnverteilung ist dabei durch eine Gegenüberstellung des Werts der Einlage des stillen Gesellschafters und des wirklichen Werts des Gesamtunternehmens der GmbH im Zeitpunkt der Vereinbarung der stillen Gesellschaft zu ermitteln (BFH-Urteile in BStBl II 1980, 477; vom 12. Dezember 1990 I R 85/88, BFH/NV 1992, 59).

  • BFH, 12.12.1990 - I R 85/88

    Zulässigkeit der Einordnung einer verdeckten Gewinnausschüttung bei einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.02.2000 - 6 K 204/96
    Die Angemessenheit der Gewinnverteilung ist dabei durch eine Gegenüberstellung des Werts der Einlage des stillen Gesellschafters und des wirklichen Werts des Gesamtunternehmens der GmbH im Zeitpunkt der Vereinbarung der stillen Gesellschaft zu ermitteln (BFH-Urteile in BStBl II 1980, 477; vom 12. Dezember 1990 I R 85/88, BFH/NV 1992, 59).

    Der Wert der Einlage des stillen Gesellschafters ist mit dem Nennwert anzusetzen (BFH-Urteil in BFH/NV 1992, 59).

  • BFH, 17.12.1997 - I R 70/97

    VGA bei Vergütungen an beherrschenden Gesellschafter

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.02.2000 - 6 K 204/96
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung; vgl. nur: Urteile vom 17. Dezember 1997 I R 70/97, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1998, 545; vom 30. Juli 1997 I R 65/96, BStBl II 1998, 402, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 28.06.1989 - I R 89/85

    1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.02.2000 - 6 K 204/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH stellt eine vGA im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG erst dann eine andere Ausschüttung im Sinne des § 27 Abs. 3 Satz 2 KStG dar, wenn die der Vermögensminderung entsprechenden Mittel bei der Kapitalgesellschaft abfließen (vgl. BFH-Urteil vom 9. Dezember 1987 I R 260/83, BStBl II 1988, 460, und vom 28. Juni 1989 I R 89/85, BStBl II 1989, 854).
  • BFH, 30.07.1997 - I R 65/96

    Gebäudeerrichtung auf Gesellschaftergrundstück

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.02.2000 - 6 K 204/96
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung; vgl. nur: Urteile vom 17. Dezember 1997 I R 70/97, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1998, 545; vom 30. Juli 1997 I R 65/96, BStBl II 1998, 402, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 23.05.1984 - I R 294/81

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.02.2000 - 6 K 204/96
    Unter Berufung auf das Urteil des BFH vom 23. Mai 1984 I R 294/81 (BStBl II 1984, 673) wird im Schrifttum (Frotscher, Körperschaftsteuergesetz, Anhang zu § 8 Rdnr. 302 Stichwort "Erstausstattung") zwar die Auffassung vertreten, dass sich die auf gesellschaftsrechtlichen Entscheidungen beruhenden Bedingungen von Miet-, Pacht- und Darlehensverträgen, die im Zuge der Erstausstattung der Gesellschaft geschlossen würden, einer Kontrolle am Maßstab des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters entzögen und nur dann zu einer vGA führen könnten, wenn ihre Gestaltung auf eine Gewinnabsaugung hinauslaufe.
  • BFH, 09.12.1987 - I R 260/83

    1. Ausschüttung i. S. des § 27 KStG ist das Abfließen der Gewinnanteile bei der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.02.2000 - 6 K 204/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH stellt eine vGA im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG erst dann eine andere Ausschüttung im Sinne des § 27 Abs. 3 Satz 2 KStG dar, wenn die der Vermögensminderung entsprechenden Mittel bei der Kapitalgesellschaft abfließen (vgl. BFH-Urteil vom 9. Dezember 1987 I R 260/83, BStBl II 1988, 460, und vom 28. Juni 1989 I R 89/85, BStBl II 1989, 854).
  • BFH, 27.03.2001 - I R 52/00

    Partiarisches Darlehen; typisch stiller Gesellschafter; Angemessenheit des

    - Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 808 abgedruckt.
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